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Kinderrechte

 

Die_UN-Konvention zu den Rechten des Kindes (1990) umfasst zehn Grundrechte:

 

 

  • das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  • das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  • das Recht auf Gesundheit;
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  • das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  • das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  • das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  • das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  • das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  • das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
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